Das Erstellen eines Kostenvoranschlags kostet uns als Unternehmen wertvolle Arbeitszeit.
Sie erklären sich bei der Beauftragung ausdrücklich damit einverstanden, dass im Fall der fiktiven Abrechnung mit der Versicherung, Reparatur in Eigenregie bzw. keine Reparatur durch uns eine Gebühr in Höhe von 15 % der Gesamtsumme des Kostenvoranschlags für unsere bisherige Arbeitszeit in Rechnung gestellt bekommen.